Liebe Freundinnen und Freunde der Lage,
wir bleiben wieder im Inland, denn auch bei uns hat sich einiges getan: Das Landgericht Hamburg findet, dass Jan Böhmermann sein Erdogan-Gedicht nur gekürzt wiedergeben darf – wir zeigen euch, wie diese Lyrik-Fledderei klingt, und diskutieren auch die rechtliche Seite der Entscheidung. Außerdem im Programm: Neue Umfragen sehen die SPD weiter im Aufwind, während erste Skandälchen am Image des Kanzlerkandidaten St. Martin kratzen. Bei der Bundeswehr gibt es einen Missbrauchs-Skandal, der immer breitere Kreise zieht – und die Bundeswehr geht auf Tauchstation, sodass die öffentliche Diskussion auf Leaks angewiesen ist. Schließlich beleuchten wir im Interview mit Kemal Hür, was es mit dem Moschee-Verein Ditib auf sich hat.
Ein schönes Wochenende und einen guten Start in die neue Woche wünschen euch
Philip und Ulf
Hausmitteilung
SPD im Aufwind, erste Diskussionen um Schulz
Vorwürfe gegen Bundeswehr-Soldaten – Diskussion um Militär-Ausgaben
DITIB – Erdogans Propaganda-Maschine in Deutschland
LG Hamburg fleddert Erdogan-Gedicht